Erleichterungen bei der Installation von „Balkonkraftwerken“
Erleichterungen bei der Installation von „Balkonkraftwerken“

Erleichterungen bei der Installation von „Balkonkraftwerken“

08.05.2023

Anhörung beim Deutschen Bundestag im Petitios — Ausschuss

Im Kern ging es um folgende Erleichterungen:
1. Vorrangiges Recht selbst Strom zu erzeugen (gegenüber Vermieter, Hausverwaltung, Denkmalschutz, etc.)
2. Anhebung der Leistungsgrenze für Kleinstanlagen von 600W auf 800W
3. Erleichterungen bei der Registrierung
4. Verwendung von Schuko-Stecker für die Einspeisung im eigenen Stromnetz

Alle vier Punkte werden mit Sicherheit in den jeweiligen Verordnungen und Gesetzen untergebracht werden, weil die Kernforderungen bereits durch Empfehlungen EU, der „Solarstrategie der Bundesregierung“ und dem VDE aufgegriffen wurden. Es ist praktisch bereits beschlossen und muss eben noch in Gesetze gegossen werden…

Hier der gesamte Artikel:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-947156

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