Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung 2023
Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung 2023

Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung 2023

05.05.2023
Die Bundesregierung hat Ihre überarbeitete Photovoltaik-Strategie für 2023 herausgebracht.

Besonders beachtenswert ist u.A. ab Seite 24…
„3.4 Nutzung von Balkon-PV erleichtern

Balkon-PV, Balkonkraftwerke oder – technisch korrekt „Steckersolargeräte“ – sind eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, an der Energiewende teilzuhaben. Diese Kleinstanlagen ermöglichen es Mietern/Mieterinnen oder Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümerinnen, kostengünstigen Solarstrom für den Eigenverbrauch zu produzieren.

Nach Branchenangaben sind in Deutschland mehr als 250.000 dieser Anlagen in Deutschland mit einer Gesamtleistung von schätzungsweise 100 MW installiert. Davon sind rund 120.000 im Marktstammdatenregister registriert, d.h. etwa die Hälfte der Anlagen wird ohne eine Registrierung angeschlossen.

Mietende sowie Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer benötigen in der Regel für den Betrieb ihrer Balkon-PV eine Genehmigung ihrer Vermietenden bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Strategisches Zielbild: Die Vorschriften für den Anschluss von Balkon-PV sind deutlich vereinfacht. Die Anlagen können einfach installiert, aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Die Betreiberinnen und Betreiber können die Anlage selbst anschließen und ohne die Hilfe von Fachkräften in Betrieb nehmen. Die Anmeldung ist einfach und schnell erledigt.

Folgende Maßnahmen wollen wir im Solarpaket I umsetzen:
• Meldepflichten vereinfachen oder streichen
• Rückwärtsdrehende Zähler vorübergehend dulden
• Aufnahme von Steckersolar in den Katalog pri- vilegierter Maßnahmen im Wohnungseigen- tumsgesetz (WEG) sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
• Balkon-PV-Anlagen nicht rechtlich zusammen- fassen
Darüber hinaus können die Normungsgremien des VDE wesentlich zu Vereinfachungen im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Technischen Regel- werke beitragen. Zentrale Ansatzpunkte sind:
• Schukostecker als „Energiesteckvorrichtung“ ebenfalls zulassen
• Schwelle von 600 Watt auf 800 Watt erhöhen“
• Aufnahme von Balkon-PV in den Katalog privilegierter Maßnahmen im WEG/BGB: Der Betrieb eines Steckersolargerätes muss durch Wohnungseigentümergemeinschaften oder den Vermietenden genehmigt werden. Das BMWK plädiert dafür, die Balkon-PV in den Katalog privilegierter Maßnahmen
aufzunehmen. Damit hätten Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Mietende einen Anspruch auf Zustimmung für den Betrieb ihrer Balkon-PV-Anlage. Die Zuständigkeit liegt beim BMJ.“

Download: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/photovoltaik-stategie-2023.pdf

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert